Bauleiter
Die Leitung der gesamten Bauausführung erfolgt durch einen "Bauleiter", der vom Bauherrn beauftragt wird, das Projekt zu koordinieren, insbesondere Streitigkeiten vorzubeugen und zu beseitigen und für einen reibungslosen Ablauf von der Planung bis zur Fertigstellung zu sorgen. Der Bauleiter überwacht die Übereinstimmung der Ausführung mit dem Bauvertrag, die Qualität der Arbeiten, den Zeitplan und die Kosten.
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Wir bieten unsere Dienstleistungen mittleren und großen Unternehmen, Betrieben und Gebäudekomplexen an, die ihren Energieverbrauch senken wollen und nach konkreten technischen Maßnahmen zur Energieoptimierung suchen. Wir können sie fachkundig beraten, konzipieren, umsetzen und die Einsparungen durch solche Maßnahmen nachweisen. Wir haben keine Angst vor Herausforderungen, aber wir kennen auch die technischen Grenzen. Wir sind immer geradlinig und fair.
CONSTRUCTION MANAGER ist in erster Linie
- Projektleiter (Vertreter des Auftraggebers),
- Qualitäts-, Kosten- und Terminüberwacher (Vertreter des Auftraggebers),
- Vermittler,
- ein neutraler Experte, der eine gerechte Lösung findet.
- Im Allgemeinen ist der Bauleiter also der Auftraggeber, der Berater des Bauherrn, der vor allem für den reibungslosen Ablauf des Projekts (dessen Leitung und Verwaltung) sorgt:
- Er muss dem Auftragnehmer die erforderlichen Anweisungen erteilen, kann aber den Vertrag nicht ändern,
- muss sich mit Änderungen befassen (gibt Anweisungen für die Durchführung, fordert zur Einreichung von Änderungsvorschlägen auf),
- muss Ansprüche regeln (muss Streitigkeiten durch Schlichtung verhindern, muss gerecht
- entscheiden),
- muss die Qualität überwachen (muss die Arbeiten kontrollieren, die Arbeiten bei Nichtübereinstimmung mit dem Vertrag zurückweisen,
- Nachbesserung verlangen),
- muss die Kosten überwachen (muss für Zahlungszwecke messen und bewerten, einschließlich der Bewertung von Änderungen),
- Überwachung des Fortschritts der Arbeiten (Kontrolle des Zeitplans, Aufforderung zur Beschleunigung bei Verzögerungen),
- muss Bescheinigungen ausstellen (Zahlungen, Prüfungen, Abnahmen, Muster, Vertragserfüllung usw.),
- muss Genehmigungen erteilen (z. B. bei Unterauftragnehmern),
- muss sich vergewissern, dass die Arbeiten in Übereinstimmung mit dem Vertrag ausgeführt werden (z. B. Kontrolle der Verwaltung der
- laufenden Aufzeichnungen),
- muss Unstimmigkeiten im Vertrag klären (Auslegung),
- die Vertragskorrespondenz führen (Kommunikation sicherstellen), usw.